Eine Häufung von Planungs- und Ausführungsfehlern !

 

Eine beinahe Lehrbuchreife Anhäufung von Mängeln zeigt das Foto unseres aktuellen Falles.

 

Der Sachverhalt :        Die Lisene an der Nordwestecke zeigte bereits nach dem ersten Winter Putzrisse und Abplatzungen. Die Eigentümergemeinschft rügte den Mangel über den Architekten beim ausführenden Gipsermeister und forderte diesen auf den Mangel zu beseitigen.

Er Gipsermeister verweigerte dies mit Hinweis, dass er nicht für diesen Mangel verantwortlich sei.

Auf Vorschlag des Hausverwalters einigte man sich ein Schiedsgutachten erstellen zu lassen.

 

Auf den ersten Blick fällt der tiefe waagerechte Riß auf. Desweiteren sieht man starkt ausgeprägte Wasserlaufspuren ab der Regenrinne.

Eine Kontrolle der Pläne zeigte einen umlaufenden Stahlbetonobergurt mit einer kleinsten Länge von 9,45 m ohne jede Dehnfuge angeordnet.

 

 

 

 

 

 

Schon durch normales Schwinden des Stahlbetongurtes musste es zu einem Riß von gut 5 mm ! Breite kommen. Dies kann kein Putz überdecken.

Des weiteren zeugen die Wasserlaufspuren davon, dass bei stärkerem Regenanfall, die Regenrinne überläuft und im Bereich des Risses der Putz durchfeuchtet wird und so weitere Schäden bewirkt werden.

 

Also hatte der Gipsermeister recht mit seiner Weigerung den Putzschaden als Mangel anzuerkennen und kostenlos zu beheben.

 

Den Schaden haben zu verantworten, der Statiker der keine Dehnfugen angeordnet hat, der Planer der für die Regenrinne nach DIN 1986 einen Querschnitt von min. 60 qcm und einen Rinnendurchmesser von 110 mm für eine Dachfläche von ca 75 qm hätte anordnen müssen. Der Blechner, der den Planer auf die zu klein bemessenen Rinne hätte hinweisen müssen.

 

 

 

Hätte die Eigentümergemeinschaft unter fachkundiger Anleitung gleich die „Richtigen“ belangt, wäre der Schaden wahrscheinlich längst behoben, ganz zu schweigen vom Ärger und den Rechtsanwaltskosten.

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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